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Salzburg: zentrale Datenbank der Fundtiere

Eisl: Fundtiere werden in zentraler Datenbank erfasst, soll Tierleid durch schnelle Vermittlung verringern werden.

Auf www.fundtiere.salzburg.at at können Tierbesitzer künftig ihre entlaufenen Tiere rasch und einfach suchen. Für Fundtiere, deren Besitzer sich nicht melden, werden neue Eigentümer gesucht.

"Tierschutzombudsmann Mag. Alexander Geyrhofer hat auf meine Bitte hin diese zentrale Datenbank entwickelt. Informationen über Hunde, Katzen, Vögel und andere Heimtiere, die im Bundesland Salzburg gefunden werden, können von Tierheimen und Verwahrern problemlos in die Datenbank eingegeben werden.

Damit ermöglichen wir es den Besitzern, ihr Tier rasch wieder zu finden", erklärte heute, Mittwoch, 10. September, Tierschutzreferent Landesrat Sepp Eisl in einem Informationsgespräch das Ziel der Internetplattform.

"Bisher war es für Besitzer oft sehr mühevoll, ihr Heimtier wieder zu finden. Jetzt hat man eine zentrale Stelle, wo auf Knopfdruck alle Tiere aufgelistet werden.

Für uns ist es wichtig, dass die Tiere schnell wieder zu ihrem Besitzer kommen und damit auch Verwahrstationen für Fundtiere entlastet werden", ergänzte Tierschutzombudsmann Mag. Alexander Geyrhofer.

"Meldet sich der Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Kundmachung des Fundes, so erhält er das Tier zurück. Innerhalb dieser Frist können Tiere daher nur unter diesem Vorbehalt an interessierte Personen zur vorläufigen Verwahrung weitergegeben werden.

Erst ab dem 30. Tag nach der Kundmachung des Fundes kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden.

Das heißt, wurde ein Tier etwa mutwillig ausgesetzt oder vermisst ein Besitzer sein Tier nicht, ist es uns möglich, das Tier an einen neuen Besitzer abzugeben und ihm somit das Schicksal des ewigen Tierheim-Aufenthalts zu ersparen", so Geyrhofer.

Aktuelles aus dem Tierschutz

"Generell verfolgen wir im Tierschutz die Philosophie, auf längere Sicht Maßnahmen zu setzen, die Tierleid nicht nur aktuell verhindern, sondern auch geeignet sind, in Zukunft Tierleid zu vermeiden", sagte Eisl.

"Wir haben immer mehr Katzen ohne Besitzer. Wir haben eine starke Zunahme an Fundtieren, die oft jahrelang in Tierheimen auf neue Besitzer warten. Und es war bisher schwierig, Besitzer und entlaufene Tiere so schnell und einfach wie möglich wieder zusammen zu bringen", erklärte der Tierschutzombudsmann.

Eine sehr effiziente Maßnahme, um Tierleid zu verhindern, sei die im Frühjahr gestartete Kastrationsaktion für Katzen. Dabei sammelt das Land Spenden, um die Kosten der Operation bei herrenlosen Tieren zu übernehmen.

Jeder eingegangene Euro wird vom Land verdoppelt. Bis Anfang September sind rund 18.000 Euro an Spenden eingegangen. Das heißt, dass rund 36.000 Euro investiert werden können, um die explodierende Zahl von Streunerkatzen einzudämmen.

"Unter dem Motto ‘Tierschutz beim Haustierkauf‘ informieren wir gemeinsam mit dem Zoofachhandel über die Gefahren, Tiere im Internet bei nicht überprüfbaren Anbietern zu kaufen. Dabei geht es uns darum, die Menschen zu motivieren, zuerst an heimische Züchter oder auch ans Tierheim denken, wenn sie sich ein Haustier anschaffen möchten.

Hier kann ich das Tier auch kennen lernen, bevor ich mich endgültig dafür entscheide. In unseren Verwahrstationen – derzeit gibt es sechs in Salzburg – warten derzeit viele Fundtiere auf neue Besitzer, weil sie vom ursprünglichen ‘Herrchen‘ oder ‘Frauchen‘ nicht abgeholt wurden", so Eisls Appell. "Die meisten Verwahrer nützen unsere Internetdatenbank auch schon sehr intensiv", ergänzte Geyrhofer.

Hunde müssen mit Chip gekennzeichnet sein

Neu ist auch die österreichweite, zentrale Erfassung der Hunde durch "Chippen". Zugang zu dieser Datenbank haben Tierärzte, Behörden und Tierbesitzer. Geht ein Hund verloren, so kann dieser mit Hilfe des Chips rasch einem Besitzer zugeordnet und an diesen zurückgegeben werden.

"Seit 30. Juni 2008 gilt, dass alle Hunde spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe durch einen zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden sind.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung noch nicht gekennzeichnete Hunde müssen bis zum 31. Dezember 2009 gechippt werden, bereits gekennzeichnete Hunde müssen bis zum  31. Dezember 2009 gemeldet werden", informierte Tierschutzombudsmann Alexander Geyrhofer.

"Leider werden wir trotz der vielen Aktivitäten im Tierschutz niemals zur Gänze verhindern, dass viele Tiere vom Besitzer nicht mehr gewollt werden, ausgesetzt werden oder keinen neuen Besitzer mehr finden.

Das heißt, die gute und tiergerechte Unterbringung dieser Tiere bleibt eine unserer größten Herausforderungen. Wir führen deswegen immer wieder Gespräche mit möglichen weiteren Betreibern von Tierheimen oder Verwahrstationen. Konkret wird es Anfang Oktober wieder ein Gespräch geben.

Dabei wird uns ein Konzept für ein mögliches Tierheim im Großraum Salzburg präsentiert. Ich habe bereits mehrfach auch bei den Budgetberatungen der Landesregierung angekündigt, dass wir für diese Aufgabe des Landes auch Geld in die Hand nehmen müssen", betonte Landesrat Eisl abschließend

www.fundtiere.salzburg.at

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