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Tierschutz in die Verfassung: Antrag der Grünen vertagt!

Grüne enttäuscht über Desinteresse der Regierungsparteien

"Wir konnten zwar gemeinsam mit den Tierschutzorganisationen ein Bundestierschutzgesetz erreichen, jetzt muss endlich auch die zweite wichtige Forderung des Tierschutzvolksbegehrens eingelöst werden: Tierschutz muss als Zielbestimmung in der Verfassung verankert werden", fordert Christiane Brunner, Tierschutzsprecherin der Grünen.

Ein diesbezüglicher Entschließungsantrag der Grünen stand am 25.3.2009 im Verfassungsausschuss auf der Tagesordnung. "Die Verfassung legt Grundwerte fest und Tierschutz ist schon längst ein solcher Grundwert", betont Brunner.

Den Menschen in Österreich ist Tierschutz ein sehr wichtiges Anliegen. Bereits im März 1996 unterstützten nahezu rund 460.000 Personen das Tierschutz-Volksbegehren und damit die Forderung, dass es ein Bundestierschutzgesetz geben soll und Tierschutz als Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert wird.

"Es ist völlig unbegreiflich, dass die Regierungsfraktionen eine Vertagung beantragten. Damit rudern sie wieder einen Schritt zurück gegenüber der einstimmigen Entschließung im Parlament, die bereits am 27. Mai 2004 verabschiedet wurde.

Dort wurde die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen des Österreich-Konvents dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in die Verfassung finden soll", so Brunner.

Leider wurde diese Aufforderung an die Bundesregierung bisher genauso auf Eis gelegt wie der Antrag der Grünen.

www.gruene.at

 

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