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Wildvogelkrankheit Usutu erstmals in der Schweiz nachgewiesen

In der Schweiz wurde zum ersten Mal das Usutu-Virus bei verendeten Vögeln entdeckt. Betroffen waren Amseln, Haussperlinge und auch Eulen. Für Menschen und Säugetiere wie Katzen besteht keine akute Gefahr.

Die toten Vögel sind von der Abteilung für Zoo-, Heim- und Wildtiere an der Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich in Zusammenarbeit mit den Instituten für Veterinärbakteriologie und Veterinärpathologie der Vetsuisse-Fakultäten der Universitäten Zürich und Bern sowie dem Institut für Pathologie und Gerichtsmedizinische Veterinärmedizin in Wien untersucht worden, nachdem seit Ende Juli in der Stadt Zürich vermehrt tote Amseln (Turdus merula) und Haussperlinge (Passer domesticus) aufgefunden worden sind.

Auch mehrere Eulen des Zoo Zürich sind verstorben. Eine Vogelgrippe-Infektion wurde bereits ausgeschlossen.

Das Usutu-Virus stammt aus Afrika und wurde in einigen süd- und zentralafrikanischen Ländern mehrmals aus Stechmücken und Vögeln isoliert. In Europa wurde es bislang nur in Österreich, erstmalig 2001 im Raum Wien, entdeckt. Vermutlich wurde es über Zugvögel nach Österreich verschleppt.

Das Virus gehört zu den Flaviviren und wird durch Stechmücken von Vogel zu Vogel übertragen, wofür es nur in den Monaten Juli bis September warm genug ist.

Für einige Vogelarten, vor allem Singvögel wie Amseln, kann das Usutu-Virus tödlich sein. Hühner und anderes Hausgeflügel sind dagegen nicht betroffen.

Auch bei Ziervögeln wurden nie Infektionen beobachtet. Generell geht man davon aus, dass in Gebieten, wo das Virus bereits längere Zeit zirkuliert, Vögel dagegen immun werden. So werden in Österreich momentan kaum noch an Usutu verendete Vögel entdeckt.

Für Menschen und Säugetiere wie Katzen besteht keine akute Gefahr. Infektionen sind nach derzeitigem Wissensstand zwar nicht auszuschliessen, führen aber nur zu geringfügigen Erkrankungen wie Fieber oder Hautausschlägen. Schwerwiegende Erkrankungen wurden noch nie beobachtet.

Kommt es in Zukunft zu weiteren Usutu-Verdachtsfällen, werden diese abgeklärt. Dabei hilft der im Rahmen der Vogelgrippe-Überwachung bestehende Aufruf, dass man bei Massensterben von Vögeln (mehr als 5 tote Vögel an einem Ort) das kantonale Veterinäramt informieren soll.

Im Weiteren hat die Abteilung für Zoo-, Heim- und Wildtiere Interesse, Beobachtungen insbesondere von mehreren toten Spatzen oder Amseln zu erfahren, sowie Kadaver zu erhalten.

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