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Reptilienhaltung in Privathaushalten ist anzeigepflichtig

NÖ Tierschutzombudsfrau: "Spontankäufe sind unzulässig"

Die Haltung von Reptilien in privaten Haushalten erfreut sich zunehmender Beliebtheit. "Leider wird oft außer Acht gelassen, dass es sich bei Reptilien um Wildtiere handelt, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen, so Tierschutzombudsfrau Lucia Giefing auch im Hinblick auf die am 30. September in St. Pölten stattfindende Terraristikbörse "Exotica".

"Die Haltung ist binnen 14 Tagen nach dem Erwerb bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzeigepflichtig, und es ist gesetzlich vorgeschrieben, vor dem Kauf genaueste Informationen über die Lebensweise, Lebensräume, Anpassung oder Verhalten des gewünschten Tieres einzuholen", betont Giefing.

Für die Praxis bedeutet dies, sich vor dem Tiererwerb auf fachlich fundiertem Wissen beruhende Literatur zu besorgen und ein entsprechendes Terrarium einzurichten bzw. betriebsbereit zu halten.

Spontankäufe seien somit unzulässig. Die Sinnhaftigkeit dieser Bestimmungen sei etwa auch daran ersichtlich, dass die Lebensfunktionen wechselwarmer Tiere wie Reptilien in hohem Maße von den jeweiligen Umweltbedingungen abhängen und dass rund 80 Prozent der Erkrankungen von "Reptilien in Menschenhand" haltungs- bzw. ernährungsbedingte Ursachen haben, so Giefing.

Die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen an die Haltung der unterschiedlichen Reptilien sind im Anhang 3 der 2. Tierhaltungsverordnung nachzulesen.

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